Irgendwann kommt sie in beinahe jeder Beziehung, die Frage aller Fragen: Wollen wir zusammen fürs Alter vorsorgen? Wenn unverheiratete Paare in eine Zukunft mit gemeinsamem Vermögensaufbau starten möchten, stehen ihnen mehrere Optionen offen. Vielen kommt zuerst das klassische Gemeinschaftskonto in den Sinn. Doch auf diese Weise zu sparen, ist angesichts der aktuellen Niedrig- und Negativzinspolitik kaum eine lukrative Idee – zumal schnell hohe Gebühren für das Verwahren des gemeinsamen Vermögens anfallen. Bei einem größeren Budget kommt für manches Paar als gemeinsame Anlage noch der Immobilienerwerb infrage. Unabhängig davon, wie viel der Geldbeutel hergibt, können Paare aber auch mithilfe des Gemeinschaftsdepots zusammen das Börsenparkett betreten. Denn das Investieren in Wertpapiere ist im Vergleich zum Sparkonto in der Regel auf lange Sicht deutlich rentierlicher.

Das zeichnet ein Gemeinschaftsdepot aus

Auf einem Gemeinschaftsdepot können, wie der Name schon sagt, beide Partner zusammen in Wertpapiere investieren. Den virtuellen Tresor zu teilen, bringt Kostenvorteile mit sich, weil die – meist überschaubaren – Grund- und Ordergebühren nur einmal anfallen. Wie beim Gemeinschaftskonto gibt es auch beim Wertpapierdepot zwei Varianten: das Und-Depot, bei dem jede Transaktion von beiden Depotinhabern abgenickt werden muß sowie das Oder-Depot. Bei diesem Modell können beide Inhaber individuell über die Papiere verfügen, ohne dass der Partner jedes Mal zustimmen muss.

Der besondere Vorteil des Gemeinschaftsdepots liegt darin, dass auch Unverheiratete und Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft im Managen ihrer Finanzen füreinander einspringen können. Ist sich das Paar also einig, finanzielle Entscheidungen miteinander treffen zu wollen, wird das über das geteilte Depot erleichtert. Aber Vorsicht: Es lauern ein paar Fallstricke, die es zu meiden gilt.

Welche Fragen sollten Paare vorab klären?

Um zu entscheiden, ob ein Gemeinschaftsdepot eine gute Idee ist, sollten Paare sich ehrlich fragen: Vertrauen wir einander, was unsere Finanzen betrifft? Ticken wir ähnlich in Bezug auf unsere grundlegende Investmentstrategie und persönliche Risikoneigung? Denn ist einer von beiden eher sicherheitsbedacht und setzt auf defensive Anlagen wie Zinspapiere, während der andere sich lieber Aktienanlagen nähert, kann das schnell zu Unstimmigkeiten führen. Gleiches gilt, wenn zum Beispiel nur das Herz eines der Partner für nachhaltige Anlageprodukte schlägt. Das gängige Oder-Depot, bei dem beide Partner vollen Zugriff genießen, erfordert also eine gute Portion Einigkeit – oder zumindest die Bereitschaft zu Kompromissen.

Sind grundsätzliche Bedenken ausgeräumt, gilt es noch, steuerliche und rechtliche Stolperfallen zu prüfen. Denn zahlt einer von beiden einen Betrag ein, kann das unter Umständen zur Hälfte als steuerpflichtige Schenkung an den anderen betrachtet werden. Für Eheleute spielt das nur bei hohen Beträgen ab einer halben Million Euro innerhalb von zehn Jahren eine Rolle. Teilt man sich aber ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft ein Depot, schlägt der Staat deutlich früher zu: Der Freibetrag für die Schenkungssteuer liegt bei 20.000 Euro für je zehn Jahre. Zudem muss für ein Gemeinschaftsdepot bei nicht verheirateten Inhabern in der Regel eine gesonderte Steuererklärung abgegeben werden, was den einst geminderten Verwaltungsaufwand wieder erhöht.

Wann ist ein Einzeldepot mit Vollmacht die bessere Wahl?

Eine gute Idee ist das Gemeinschaftsdepot vor allem, wenn beide Partner in etwa gleich viel investieren. Hat einer von beiden die Absicht, deutlich mehr zur Altersvorsorge im Depot beizutragen und geht es insgesamt um hohe Investitionssummen, die den Freibetrag übersteigen, sind Einzeldepots mit Bevollmächtigung des Partners oft die praktikablere Variante. Mit einer Vollmacht kann man den Partner an der Verwaltung beteiligen. Im Unterschied zum Gemeinschaftsdepot ändert das aber nichts an den Besitzverhältnissen. Denn der bevollmächtigte Partner darf zwar Entscheidungen treffen, beispielsweise wenn der Partner erkrankt ist oder zum Pflegefall wird. Das Depot bleibt dennoch vollständig in dessen Eigentum. Eine gemeinschaftliche Vorsorge fürs Alter findet bei dieser Variante also nicht statt.

Welche Stolperfallen lauern bei der Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots?

Wer sich für das gemeinsame Investieren am Kapitalmarkt entscheidet, sollte bei der Eröffnung des Gemeinschaftsdepots im Idealfall einen Vertrag aufsetzen. Das ist immer dann ratsam, wenn beide Depotinhaber nicht exakt dieselben Summen einzahlen. In einem Schriftstück kann das Paar festhalten, wem innerhalb des Depots welche Wertpapiere gehören. Hält zum Beispiel nur einer von beiden Akienfonds , kann das vermerkt werden. Auch der prozentuale Anteil am Depot lässt sich so zuordnen. Mithilfe des Vertrags kann das Paar späteren Konflikten – auch für den Fall einer Trennung – vorbeugen.

Was passiert bei einer Trennung oder im Todesfall?

Besteht kein Vertrag, geht das Finanzamt grundsätzlich davon aus, dass beiden Depotinhabern die Wertpapiere jeweils zur Hälfte zustehen. Sollte sich das unverheiratete Paar trennen, ändert sich daran nichts. In diesem Fall können die Ex-Partner das Depot auflösen und die Werte hälftig untereinander aufteilen. Erhält indessen einer mehr als der andere, sind wieder etwaige Schenkungssteuern zu berücksichtigen.

Auch ein anderes unbequemes Thema sollten Paare bei der Planung nicht aussparen: Was passiert mit der gemeinsamen Anlage im Todesfall? Wenn einer der Inhaber stirbt, kann der überlebende Partner zwar weiterhin auf die eigenen Anteile zugreifen. Allerdings werden ihm die Wertpapiere des Partners nicht einfach übertragen. Stattdessen fallen sie in dessen Erbmasse und werden gemäß gesetzlicher und testamentarischer Vorgaben behandelt. In diesen Fällen offenbart sich oft der Nutzen eines Depotvertrags, in dem festgehalten wurde, welchem Partner welcher konkrete Anteil an den Wertpapieren zusteht. So lässt sich Erbschaftskonflikten vorbeugen.

Fazit: Nur Mut zur gemeinsamen Planung!

Manches Paar wird sich angesichts des Aufwands nun denken: Wir investieren lieber unabhängig voneinander. Doch auch dann sei gerade Unverheirateten zu Maßnahmen geraten, um sich gegenseitig in die Altersvorsorge einzubeziehen. Denn wenn Finanzfragen in der Beziehung ein Tabu sind, kann sich das eines Tages rächen. Und eine gemeinsame Vermögensplanung ist mitunter doch auch ein schönes Zeichen der Verbindlichkeit.

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