Nachhaltigkeit in die Beratung integrieren
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Seit dem 2. August 2022: Die Aufgabe der Beratung, Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden mit dazu passenden nachhaltigen Produkten in Einklang zu bringen, tritt in Kraft. Und damit ein Kraftakt für die Beratung.
Denn wo bisher „nur“ Risiko-Rendite-Profile des Kunden mittels WpHG-Fragebogen erhoben und systematisch Portfoliolösungen zugeordnet werden, kommt nun eine weitere Dimension ins Spiel: die Nachhaltigkeit. Das magische Dreieck der Anlageberatung wird zum Viereck.
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Jetzt herunterladenSeit dem 2. August 2022 ist die Integration von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung verpflichtend.
Wie grenzen sich die verschiedenen Verordnungen ab und welche Besonderheiten hat das überarbeitete Verbändekonzept? Was bedeuten die geplanten MiFID II Änderungen im August 2022 für den Beratungsprozess? Und wie stellen Fondsgesellschaften die benötigten Nachhaltigkeits-Informationen zur Verfügung?
Diesen und weiteren spannenden Fragen sind wir in unserem Web-Seminar am 5. April 2022 auf den Grund gegangen.
Sehen Sie hier die Aufzeichnung einer Gesprächsrunde mit drei ausgewiesenen Fachleuten: Dr. Magdalena Kuper, Leiterin Nachhaltigkeit beim BVI, und Gerhard Faust, Leiter Capital Markets Products bei der Deutsche Bank, und Torsten Barnitzke, Head of Key Accounts & ESG Distribution Deutschland.
Der EU-Aktionsplan verändert die Anlagewelt – mit welchem Ziel?
Artikel 6, 8 und 9 – wird sich die Einstufung auf die Beratungspraxis auswirken?
Immer mehr Anleger legen Wert auf ESG-Aspekte – welche Chancen birgt das?
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