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ESG-Regulierung überblicken
Der EU-Plan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums steckt den Gesamtrahmen ab. Für die Anlageberatung und Fondsklassifizierung sind die Ergänzung zu MiFID II, die Taxonomie-Verordnung und die Offenlegungsverordnung die konkreten maßgeblichen Gesetzesinitiativen. Was sie in der Praxis bedeuten, finden Sie hier.
Der im März 2018 vorgestellte EU-Aktionsplan verfolgt drei Grundziele:
- die Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen
- die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
- die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Daraus ergeben sich Maßnahmen auf allen Ebenen der Real- und Finanzwirtschaft - von Offenlegungsverpflichtungen für Unternehmen über Risikomanagementvorgaben für Vermögensverwalter bis zu Vorgaben für den Vertrieb von Finanzprodukten.
Die drei wichtigsten Gesetzesinitiativen
Taxonomie-Verordnung (TaxVO)
Durchgängiges System zur Bewertung von Nachhaltigkeitseigenschaften von Wirtschaftstätigkeiten.
Offenlegungsverordnung (SFDR)
Offenlegungspflichten bei Verordnung für Produzenten/Fondsgesellschaften, sobald ein Produkt mit Nachhaltigkeitseigenschaften beworben wird (Art. 6, Art. 8, Art. 9).
Ergänzung zur MiFID II (DeIVO MiFID)
Regelung der verpflichtenden Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger im Rahmen der Anlageberatung.
Die Kernaufgabe der Beratung: Verbindung SFDR und DelVO MiFID herstellen
Ein Abfragebogen vergleichbar dem WpHG-Fragebogen bildet den Ausgangspunkt für die Erhebung der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegerinnen und Anlegern.
Die Herausforderung für die Beratung: Aus Sicht der Anlegerpräferenzen können Artikel-8- und Artikel-9-Fonds gleichermaßen als nachhaltig gelten, sofern sie die mit dem Kunden vereinbarten Merkmale aufweisen.
Verbändekonzept: Das in Deutschland von den Bankenverbänden, dem BVI und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) entwickelte Konzept zur Nachhaltigkeitsklassifizierung ergänzt diese Vorgaben. Hinzu kommen dabei Mindestausschlüsse und die Vermeidung von Verstößen gegen die UN Global Compact auf Fondsebene. Produkthersteller sollen zudem einen anerkannten Branchenstandard wie die UN-PRI berücksichtigen.
Fidelity - Einblick in die Regulierung: Offenlegungsverordnung (SFDR)
Nachhaltige Investitionen definieren, regulieren und überwachen: Darin hat die Europäische Kommission mit ihrer Verordnung eine führende Rolle übernommen. Die SFDR verlangt von Finanzmarktteilnehmern – darunter auch Fidelity – und Finanzberatern, dass sie unternehmens- und produktspezifische Angaben veröffentlichen. Das Ziel ist ein Finanzmarkt-Standard für mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit.
HerunterladenPAI: Zentraler Aspekt nachhaltiger Beratung
Wer nachhaltig berät, stößt immer wieder auf den Begriff „PAI“ (Principal Adverse Impact Indicators). Wo ist er definiert? Welche Standard-PAI gibt es? Welche Rolle spielen PAI in der nachhaltigen Anlageberatung und als Vermittler zu nachhaltigen Anlageprodukten? Die wichtigsten Antworten haben wir für Sie in einem eigenen Beitrag zu den PAI auf den Punkt gebracht.
Die Datengrundlage: das European ESG Template (EET)
Ein Kunde will die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) in seinen Fondsprodukten berücksichtigt wissen? Oder einen bestimmten, von ihm angegebenen Anteil an nachhaltigen Investitionen, wie sie in der SFDR definiert sind? Oder einen bestimmten Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen nach Taxonomie? Diese drei Merkmale sind gemäß DelVO MiFID für die Erfassung der Anlegerpräferenzen vorgesehen. Die Herausforderung für die Beratung: Wie erhält man die erforderlichen Daten zu den Fondsprodukten? Die Antwort: Seit Juni 2021 stellen Produktanbieter die erforderlichen ESG-Daten im European ESG Template (EET) zur Verfügung.
Alles, was Sie über das EET wissen müssen
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Klassifizierung
Klassifizierung aller unserer Fonds und ETFs: nach Offenlegungsverordnung und Verbändekonzept.
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