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Selbstständige

Vermögensaufbau: Selbst und ständig vorsorgen

Sich beruflich frei zu entfalten – das ist das Ziel vieler, die sich in die Selbstständigkeit wagen. Auch finanzielle Freiheit ist dabei ein wichtiger Beweggrund. Das bedeutet aber auch: Selbstständige stehen finanziell vor ganz anderen Herausforderungen als Angestellte. Sie erhalten bei Krankheit keine Lohnfortzahlung, kein Urlaubsgeld für freie Tage, zahlen oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Selbstständige müssen sich also selbst vor wirtschaftlichen Risiken schützen, und auch die Altersvorsorge weitgehend in die eigene Hand nehmen.

Der Vermögensaufbau folgt grundsätzlich denselben Regeln wie bei allen anderen, nur dass Unternehmer höhere Summen zurücklegen sollten, damit sie im Alter nicht verarmen.

Drei Punkte sind für den Vermögensaufbau besonders relevant:

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1. Trennen Sie das Private vom Geschäftlichen

Damit die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben nicht verschwimmen, sollten Sie getrennte Konten führen und geschäftliche Einnahmen und Ausgaben ausschließlich auf dem Geschäftskonto verbuchen. So überblicken Sie Ihre Finanzen besser.

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2. Zahlen Sie sich selbst ein Gehalt

Auch wenn Sie eine Personengesellschaft führen oder als Solo-Selbstständiger arbeiten: Weisen Sie sich von dem geschäftlichen Konto einen Unternehmerlohn an, gegebenenfalls als Vorabausschüttung auf den Jahresgewinn. Den Betrag überweisen Sie möglichst konsequent monatlich auf Ihr privates Konto.

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3. Sparen Sie regelmäßig

Zusätzlich zum geschäftlichen und privaten Konto sollten Sie noch ein Depot eröffnen. Berechnen Sie anhand Ihres privaten Einkommens, wie viel Sie sparen und investieren können. Experten empfehlen als Richtwert eine Quote von mindestens 20 Prozent, wenn Sie keine gesetzliche Absicherung haben und auch keine Pflichtbeträge in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Überweisen Sie den Betrag ebenfalls konsequent vom Konto aufs Depot. Und dann investieren Sie das Geld am Kapitalmarkt.

Tipp: Gesetzliche Rente auch als Selbstständiger prüfen

Manche Berufsgruppen wie Handwerker, Künstler oder Hebammen müssen auch als Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Was viele nicht wissen: Auch Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Und das kann sich durchaus rechnen: Denn während des Berufslebens können Sie so Steuern sparen. Ab Renteneintritt bekommen Sie dann verlässlich und lebenslang eine Rente ausgezahlt. Zudem sind solche Rentenanwartschaften insolvenzgeschützt. Nachteil: Im Alter müssen Sie die gesetzliche Rente versteuern, und zusätzlich werden auch noch Kranken- und Pflegebeiträge abgezogen. Was viele Selbstständige außerdem abhält: Während des Berufslebens können Sie auf das eingezahlte Geld nicht mehr zurückgreifen. Eine Überlegung ist der freiwillige Beitrag aber wert. Entscheidungshilfe leistet das Info-Portal der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Risiko Rentenlücke

Private Vorsorge ist für Selbstständige besonders wichtig, denn das Risiko, im Alter eine Rentenlücke zu haben, ist bei ihnen besonders hoch. Wie Sie die Höhe der Rentenlücke ermitteln? Dazu kalkulieren Sie zunächst, wie hoch Ihr Finanzbedarf im Alter ist. Experten gehen als Richtwert von 75 Prozent des Nettoverdienstes am Ende des Berufslebens aus.
Davon ziehen Sie Einnahmen aus bestehenden Rentenversicherungen ab. Berücksichtigen Sie zudem die jährliche Inflationsrate (2021 lag sie bei 3,1 Prozent, Tendenz steigend), dann nähern Sie sich einem realistischen Wert. Details zur Vorsorgestrategie erklären wir hier.
Die Rentenlücke lässt sich mit privater Vorsorge schließen, beispielsweise auf Basis eines Fondssparplans. Mit einem Sparplan können Sie Monat für Monat einen bestimmten Betrag in Fonds investieren, um eine Zusatzrente anzusparen. Je früher Sie damit beginnen, desto besser: Dank Zinseszinseffekt wachsen die Erträge im Lauf der Jahre schneller an.

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