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In diesem Abschnitt
Welcher Ansatz ist wann zu bevorzugen?
Die Fragestellung, wann CDI und wann LDI zu bevorzugen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es von der Ausgangssituation sowie den Investment-Zielen und -Restriktionen des Pensionsplans abhängig ist. Es gibt jedoch ein paar Entscheidungsparameter, an denen sich Pensionspläne orientieren können:
Bilanzierung
Für Pensionspläne, die nach IFRS bilanzieren, ist LDI ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Bilanzrisikos. Sollten bei der Bewertung der Verpflichtungen jedoch ökonomische Überlegungen oder die Bilanzierung nach HGB im Vordergrund stehen, ist der CDI-Ansatz dem LDI-Ansatz vorzuziehen. Der Grund ist, dass bei einer ökonomischen oder handelsbilanziellen Bewertung die Pensionsverpflichtungen keine Sensitivität oder nur eine geringe Sensitivität zu Veränderungen des Marktzinses vorweisen. Das bedeutet, dass die Zinsduration der Verpflichtungen bei diesen Bewertungsansätzen auch nur gering ist.
Ausfinanzierungsgrad nach IFRS
Wenn ein Pensionsplan über die Zeit den Ausfinanzierungsgrad aufbaut, dann ist LDI typischerweise der erste Schritt des De-Risking. LDI kann zunächst einmal unterschiedliche Ausprägungen annehmen: Die Bandbreite reicht von einer einfachen Erhöhung der Zinsduration durch Aufnahme von langlaufenden Staatsanleihen in das Anlageuniversum bis zu einem auf das Verpflichtungsprofil maßgeschneiderten LDI-Portfolio, das mit Leverage hohe Hedge-Quoten umsetzen kann. Auch wenn es keine wirkliche Richtgröße für einen Pensionsplan gibt, ab welchem Ausfinanzierungsgrad LDI sinnvoll ist, so beobachtet man in der Praxis häufig, dass Pensionspläne ab einem Ausfinanzierungsgrad von 70 Prozent explizit mit geringen Hedge- Quoten für LDI starten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Pensionspläne mit einem geringeren Ausfinanzierungsgrad gibt, die bereits geringe Hedge-Quoten umsetzen.
CDI findet erst in einem zweiten Schritt statt, wenn sich der Ausfinanzierungsgrad durch eine erfolgreiche Kapitalanlage oder durch weiteres Funding verbessert hat. In der Praxis beginnen Pensionspläne typischerweise über CDI nachzudenken, wenn der Ausfinanzierungsgrad größer als 90 Prozent ist. Es sei hier noch angemerkt, dass der Liquiditätsbedarf und die Liquiditätsplanung unternehmensindividuell sind und es daher auch Pensionspläne mit einem geringeren Ausfinanzierungsgrad gibt, die CDI für kürzere Laufzeiten (beispielsweise fünf Jahre) umsetzen.
Cashflows
Je nach Funding-Strategie tritt bei (geschlossenen) Pensionsplänen der Zeitpunkt ein, zu dem die Entnahmen aus dem Pensionsvermögen für Rentenzahlungen die Zuführungen – beispielsweise dann, wenn der Dienstzeitaufwand dem Pensionsvermögen zugeführt wird – übersteigen. Ab diesem Zeitpunkt tritt das Liquiditätsmanagement des Pensionsplans in den Vordergrund, welches mit einem CDI-Portfolio umgesetzt werden kann. CDI eignet sich aus diesem Grund auch für Pensionsfonds oder Rentnergesellschaften, die per Definition cashflow-negativ sind.
Idealerweise stimmt dieser Zeitpunkt auch mit dem Erreichen des Ziel-Ausfinanzierungsgrades (beispielsweise größer als 90 Prozent) überein. Andernfalls kann der Pensionsplan nicht ausreichend in höher rentierliche Anlageklassen zum weiteren Aufbau des Ausfinanzierungsgrads investieren. Zudem ist es relativ wahrscheinlich, dass ohne weiteres Funding – beispielsweise durch Zuführungen oder Zahlung der Renten aus dem operativen Cashflow des Unternehmens – das Pensionsvermögen langfristig aufgezehrt wird.
Komplexität in der Implementierung
Eine Umsetzung des LDI-Portfolios mit Swaps geht mit einer höheren Komplexität in der Implementierung einher. Dies betrifft die Dokumentation und das Collateral-Management. Um Zugang zum Swap-Markt zu erhalten, sind ISDA (International Swaps and Derivatives Association)-Vereinbarungen zwischen Investor/KVG und Banken bzw. Clearing-Stellen notwendig, die die Bedingungen der Swap-Geschäfte – beispielsweise Collateral, Mindestbeträge und Haircuts – definieren. Des Weiteren werden Swap-Geschäfte over-the-counter (OTC) durchgeführt. Rein regulatorisch besteht bei OTC-Derivaten die Pflicht, wenn der Pensionsplan über der Clearing-Schwelle ist, sie über einen Central-Clearing-Partner abzuwickeln. Central Clearing impliziert wiederum, dass zur Absicherung der Swaps Collateral hinterlegt wird. Central Clearing bietet den Vorteil, dass bei Swaps bessere Preise erzielt werden als ohne Clearing, auch wenn der bilaterale Markt der liquidere ist. Darüber hinaus kann es für einen Pensionsplan sinnvoll sein, bei der Implementierung von Swaps mit einem Collateral-Manager zusammenzuarbeiten, der neben dem LDI-Portfolio auch das Collateral-Management für Fremdwährungs-Overlays vereinen kann.
Zum nächsten Kapitel: Ableitung einer Investment-Strategie mit einem Zwei-Portfolio-Ansatz
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Stand, soweit nicht anders angegeben: Oktober 2024. MK16572
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