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Was ist De-Risking und welche Ansätze gibt es?

De-Risking bedeutet zunächst – einfach übersetzt –, dass Risiko reduziert wird. Doch welches Risiko ist gemeint? Für Pensionspläne bestehen vielfältige Risiken, die in Betracht gezogen werden müssen. Das Pensionsrisiko kann zum einen das ökonomische Risiko sein, Rentenzahlungen nicht mehr in dem geplanten Umfang aus dem Planvermögen tätigen zu können. Dies würde zu einer außerordentlichen Belastung des operativen Geschäfts des Trägerunternehmens führen. Für IFRS-bilanzierende Pensionspläne kann mit Pensionsrisiko auch das Bilanzrisiko gemeint sein, also wie stark der Ausfinanzierungsgrad schwankt und damit Auswirkungen auf das Eigenkapital des Unternehmens hat. Sowohl ökonomische als auch bilanzielle Risiken werden in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Monte-Carlo-Simulationen innerhalb einer Asset-Liability-Management-Studie (ALM-Studie) gemessen. Eine ALM-Studie kann auch dazu dienen, neue Kapitalanlagestrategien abzuleiten und die Auswirkungen auf die ökonomischen und bilanziellen Pensionsrisiken zu testen.

Auf einer übergeordneten Ebene geht das Reduzieren des Pensionsrisikos in der Regel mit der Anlage in Vermögenswerte einher, deren Merkmale stärker mit denen von Pensionsverpflichtungen übereinstimmen. Dies bedeutet häufig den Übergang von renditestärkeren Risikoanlagen wie Aktien hin zu Vermögenswerten mit vertraglichen Cashflows wie Anleihen. Das aktuelle Zinsumfeld reduziert das Spannungsfeld zwischen der erforderlichen Rendite einerseits und den Kosten für das De-Risking andererseits. Dieses Whitepaper erörtert zwei Ansätze, wie Pensionseinrichtungen einige der größten Risiken, denen sie ausgesetzt sind, effizient steuern: das Cashflow-Driven Investing (kurz CDI) zur Abdeckung des Risikos von Zwangsveräußerungen von Kapitalanlagen und das Liability-Driven Investing (kurz LDI) zur Abdeckung von Zins- und Inflationsänderungsrisiken. Beide Ansätze haben gemein, dass sie sich an der Verpflichtungsstruktur ausrichten. Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich ihrer primären Zielsetzung und Ausgestaltung (auch wenn CDI- und LDI-Strategien eine gemeinsame Schnittmenge haben und gegeneinander konvergieren können).

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Cashflow-Driven Investing
Liability-Driven Investing

 

Zum nächsten Kapitel: Welcher Ansatz ist wann zu bevorzugen?

Wichtige Informationen

  • Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Indikatoren für zukünftige Erträge.
  • Der Wert von Anlagen und die daraus erzielten Erträge können sowohl fallen als auch steigen, und Anleger erhalten möglicherweise nicht den investierten Betrag zurück.
  • Fremdwährungsanlagen sind Wechselkursschwankungen unterworfen.
  • Investitionen in Schwellenländer können größerer Volatilität ausgesetzt sein als Investitionen in weiter entwickelte Märkte.
  • Anleihen unterliegen dem Risiko, dass die Emittenten von Anleihen nicht in der Lage sind, ihren schuldrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Steigt das aktuelle Zinsniveau, fallen in der Regel die Kurse umlaufender Anleihen und umgekehrt. Steigende Zinssätze können dazu führen, dass der Wert von Investitionen sinkt.
  • In diesem Dokument genannte andere Anlagen werden zu rein illustrativen Zwecken aufgeführt und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der jeweiligen Werte dar.
  • Eine Währungsabsicherung (sog. Currency Hedging) kann verwendet werden, um das Risiko von Verlusten durch ungünstige Wechselkursbewegungen bei Beständen in anderen Währungen als der Handelswährung erheblich zu reduzieren. Die Absicherung hat auch den Effekt, das Potenzial für Währungsgewinne zu begrenzen.
  • Eine verstärkte und komplexere Nutzung von Derivaten kann zu einem Hebeleffekt (sog. Leverage) führen. In solchen Situationen kann die Wertentwicklung stärker steigen oder fallen als unter normalen Umständen; zudem besteht das Risiko eines finanziellen Verlusts, falls ein Kontrahent, der für derivative Instrumente verwendet wird, später in Verzug gerät.
  • Anleger sollten beachten, dass die geäußerten Ansichten möglicherweise nicht mehr aktuell sind und bereits umgesetzt worden sein können

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Stand, soweit nicht anders angegeben: April 2025. MK16898