Auf den Beginn des Ruhestands kommt es an
Welchen Anteil Ihres Einkommens Sie für den Ruhestand sparen müssen, hängt auch davon ab, in welchem Alter Sie aufhören zu arbeiten. Die meisten Menschen sind bereits ab dem 63. Lebensjahr zum Bezug einer Gesetzlichen Rente berechtigt. Allerdings steigen die jährlichen Rentenbezüge, wenn man bis zum 67. Lebensjahr wartet, ab dem eine Rente in voller Höhe bezogen werden kann. Noch höher fällt die Rente aus, wenn man den Ruhestand weiter hinausschiebt (z. B. bis 70 Jahre).
Je früher Sie in Ruhestand gehen, desto stärker müssen Sie sich bei der Deckung Ihrer Ausgaben auf eigene Ersparnisse aus betrieblichen und privaten Vorsorgemaßnahmen stützen. Die Gesetzliche Rente wird dann niedriger sein als beim Ruhestandsbeginn in dem Alter, das zum Bezug einer vollen ungekürzten Rente berechtigt. Außerdem steht Ihnen dann während Ihrer Erwerbstätigkeit ein kürzerer Zeitraum für den Aufbau und das Wachstum Ihres Vorsorgekapitals zur Verfügung. Gleichzeitig müssen Sie Ihre Ausgaben über einen längeren Ruhestandszeitraum finanzieren (siehe Grafik).
Nehmen wir als Beispiel eine Person, die ihre Gesetzliche Rente beantragen möchte, sobald sie in Ruhestand geht: Sie müsste 45 % ihres bisherigen Einkommens aus Ersparnissen abdecken, wenn sie mit 67 Jahren in Ruhestand gehen will. Der durch Ersparnisse zu deckende Anteil steigt auf 56 %, wenn sie bereits mit 62 aufhört zu arbeiten. Umgekehrt fällt er auf 34 %, wenn sie bis zum 70. Lebensjahr arbeitet. Später in Ruhestand zu gehen bedeutet einfach, dass man mehr Zeit für die Vermögensbildung hat und eine höhere Gesetzliche Rente beziehen kann.