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Das Sozialpartnermodell

Die Politik hat im Rahmen des neuen "Betriebsrentenstärkungsgesetzes" einen neuen Durchführungsweg eingeführt - das Sozialpartnermodell. Eine Chance die zweite Säule weiter zu stärken.

Was ist das Sozialpartnermodell?

Mit dem Ziel, die bAV-Durchdringung weiter zu erhöhen, hat die Politik im September 2017 das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) eingeführt. Kernpunkt des BRSG ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Es funktioniert so: Die Politik überlässt es den Sozialpartnern, also den Arbeitgebern und den Gewerkschaften, eine neue Betriebsrente zu schaffen.

Bereits 2001 hatte die Politik eine steuerlich geförderte Betriebsrente eingeführt, mit der jeder Arbeitnehmer fürs Alter sparen kann. Diese „Entgeltumwandlung“ hat auch dazu beigetragen, dass heute etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer über die zweite Säule abgesichert sind. Somit gilt aber auch: Rund 40 Prozent der Arbeitnehmer sind es nicht. Das Sozialpartnermodell soll hier nun helfen. 

Anders als bei der Entgeltumwandlung wird der Arbeitgeber aus der Haftung genommen - d.h. er muss die Höhe der Betriebsrente nicht mehr garantieren. Er ist lediglich verpflichtet, einen Beitrag zur Rente zu leisten („pay and forget“ heißt das Prinzip). Wie bei der Entgeltumwandlung auch sind die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich gefördert. Beiträge in Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind steuerfrei. Beiträge in Höhe von vier Prozent der BBG (derzeit: 4.537,50 Euro) sind zusätzlich von Sozialabgaben befreit.

Da die Garantien für diese Art der Betriebsrente entfallen, könnten mehr Ersparnisse in höher rentierte Anlageklassen investiert werden. Diese bringen allerdings auch ein höheres Marktrisiko. Daher sollen die Sozialpartner eine „Zielrente“ vereinbaren. Für den Fall, dass das Ziel eben nicht erreicht wird, kann der Arbeitgeber noch einen Sicherungsbeitrag gewähren. Aber: Über den Beitrag sowie über weitere Eigenschaften der neuen Betriebsrente müssen die Sozialpartner zunächst miteinander verhandeln.

Wie ist der Status quo heute?

Noch gibt es keinen finalen Abschluss für das Sozialpartnermodell in den Industrien – sei es Metall, Chemie, Handel oder öffentlicher Dienst. Allerdings plant die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, gemeinsam mit einem Versicherungskonzern ein Pilotprojekt für ein Sozialpartnermodell auf den Weg zu bringen. Ein solcher Ansatz würde den Durchbruch für das Sozialpartnermodell in Deutschland bedeuten. Die Experten aus unserem Haus führen die lange Anlaufphase in erster Linie auf die hohe Komplexität des Themas zurück. Kommt es dann aber zum ersten Abschluss, gilt dieser automatisch für alle Arbeitnehmer in der jeweiligen Industrie. Die Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, sich nicht daran zu beteiligen, indem sie dieses Angebot dann abwählen („Opting-Out“). Die Abschlüsse gelten übrigens nicht nur für tarifgebundene Firmen. Auch nicht tarifgebundene können die Abschlüsse übernehmen, falls sie dies wünschen.

Was sind Vorteile und Nachteile des Sozialpartnermodells?

Beginnen wir mit den Vorteilen. Für diese Betriebsrente muss der Arbeitgeber keine Garantien mehr aussprechen. Andererseits verpflichtet er sich, einen Beitrag zur Rente zu leisten. Bei der bisherigen Entgeltumwandlung etwa gibt es diese Pflicht nicht. Mit der Abschaffung der Garantien könnten die Ersparnisse in höher rentierte Anlagen wie Aktien investiert werden. Gerade in Zeiten von dauerhaft niedrigen Zinsen ist das ein attraktives Angebot für den Arbeitnehmer; er bekäme im Alter ggf. eine höhere Betriebsrente. Andererseits kann man die Abschaffung der Garantien als einen Nachteil sehen. Denn höhere Investitionen in Aktien etwa bedeuten für den Sparer ein höheres Marktrisiko. Unsere Experten sind jedoch der Auffassung, dass bei längeren Laufzeiten das Verlustrisiko gegen null tendiert. Ein weiterer Nachteil ist die hohe Komplexität des Modells (siehe Frage#1).

Für wen macht es Sinn?

Das Sozialpartnermodell ist für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, weil er sich damit im Alter ein höheres Einkommen verschafft. Seine Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei, und er profitiert von einem Zuschuss des Arbeitgebers. Mit dem Sozialpartnermodell bekommt der Arbeitgeber ein kostengünstiges und attraktives Mittel, um im Rahmen der Rekrutierung neuer Mitarbeiter zu punkten. Und anders als bei anderen Betriebsrente, muss er keine Garantien aussprechen.

Das ist nicht einfach zu beantworten, weil das Sozialpartnermodell bei den Tarifgesprächen bislang noch keine Rolle gespielt hat. Das hat teilweise damit zu tun, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Industrien wie Metall, Chemie und öffentlicher Dienst bereits weit verbreitet ist. Die Einführung einer neuen bAV würde ein Tick mehr Aufwand für sie bedeuten. Auch sind manche Gewerkschaften von der Abschaffung der Garantien nicht gerade begeistert. Jedenfalls: Die ersten Abschlüsse für das Sozialpartnermodell werden nicht vor 2020 erwartet. Inwieweit diese dann von nicht tarifgebundenen Firmen übernommen werden, bleibt ebenso abzuwarten. Für weitere Fragen zu dem Modell, stehen wir bei Fidelity gerne zur Verfügung.

Durchdringung der betrieblichen Altersversorgung

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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016): Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2016 gemäß §154 Abs. 2 SGB VI (Alterssicherungsbericht 2016), S. 131, Tab. D.1.1

Vorteile und Nachteile auf einen Blick

Vorteile: 

  • Arbeitgeber muss für die Betriebsrente nicht mehr haften
  • Die Betriebsrente ist für den Arbeitnehmer leistungsfähiger
  • Arbeitnehmer profitiert vom Zuschuss des Arbeitgebers
  • Falls die Zielrente nicht erreicht wird, gibt es einen Sicherungsbeitrag

Nachteile: 

  • Die Komplexität des Sozialpartnermodells ist sehr hoch
  • Die Umsetzung des Modells hängt von den Tarifpartnern ab
  • Etwas mehr Aufwand: Viele Firmen haben bereits eine bAV
  • Die bisherigen Garantien für die Betriebsrente entfallen

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