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Insolvenzsicherung (CTA)

Profitieren Sie von der bilanziellen Entlastung und Insolvenzsicherung durch eine Treuhandgestaltung.

Funktionsweise

Zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen und Wertguthaben von Zeitwertkonten überträgt der Arbeitgeber im Rahmen des Contractual Trust Arrangement (CTA) das hierfür reservierte Vermögen auf einen Treuhänder, wodurch es rechtlich vom Unternehmen separiert und zweckgebunden angelegt wird. Durch diese privatrechtliche Treuhandgestaltung wird neben der bilanziellen Entlastung ein vertraglicher Insolvenzschutz für die Ansprüche erwirkt, die nicht durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgedeckt werden. Dies ist insbesondere für leitende Mitarbeitende, Vorstände und Geschäftsführer von Bedeutung, deren Ansprüche über der gesetzlichen Sicherungshöchstgrenze liegen. Auch bei einer Modernisierung oder Vereinheitlichung von Pensionsplänen kann ein zusätzlicher Insolvenzschutz von Vorteil sein, da dies erfahrungsgemäß die Zustimmungsbereitschaft der Mitarbeiter:innen deutlich erhöht.

Insolvenzsicherung durch ein „Contractual Trust Arrangement“ (CTA) basierend auf einer doppelseitigen Treuhand

 

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Ausfinanzierung mit der überbetrieblichen Fidelity Treuhand

Bereits im Jahr 2006 hat Fidelity ein eigenes CTA als überbetriebliche Gruppentreuhand gegründet, das inzwischen von einer Reihe namhafter Gesellschaften genutzt wird. Die Angliederung an ein verwaltungseffizientes Gruppen-CTA ist in der Regel wesentlich günstiger als die Einrichtung eines unternehmensindividuellen CTA.

Mit dem Aufbau von Deckungskapital und der Übertragung auf die Gruppentreuhand von Fidelity wird ein Sondervermögen für die Erfüllung der Pensionsverpflichtung gebildet. Als Tochtergesellschaft von Fidelity International wird die FIL Fondsbank GmbH in der Rolle des Vermögenstreuhänders zum juristischen Eigentümer der Mittel und verpflichtet sich durch den Treuhandvertrag zur Erfüllung der Pensionsansprüche. Das Deckungskapital wird für jedes Unternehmen in separaten Konten allein für diesen Zweck angelegt und darf nur für die Erfüllung ihrer Pensionsverpflichtungen ausgezahlt werden.

Der Aufbau des Deckungskapitals kann sehr flexibel gestaltet werden. Das Unternehmen entscheidet selbst, wie viel Kapital es auf das CTA übertragen möchte, d.h. eine schrittweise Ausfinanzierung der Verpflichtungen ist möglich. Die Ausfinanzierung via CTA erfordert dabei keinen Wechsel des Durchführungsweges. Somit gibt es auch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bzw. Zustimmungserfordernis der Beschäftigten. Auch die steuerliche und SV-rechtliche Grundlage wird nicht verändert.

Pensionsfonds (VAG) als Alternative oder Ergänzung zum CTA

Eine Alternative zum CTA ist die Ausfinanzierung über einen Pensionsfonds (gemäß §§ 112 ff VAG), allerdings liegt dabei ein zustimmungsbedürftiger Wechsel des Durchführungsweges vor. Dem dadurch bedingten Mehraufwand stehen reduzierte PSV-Beiträge (20% der Normalsätze) gegenüber. Zudem können die Zuführungen des Unternehmens an den Pensionsfonds steuerlich im Zeitablauf als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, auch wenn sie den bei Direktzusagen anerkannten Wert (§ 6a EStG) überschreiten. Eine Reihe von DAX-Unternehmen hat in den letzten Jahren die Administration ihrer Pensionspläne durch eine Kombination von CTA (Anwartschaften aktiver Mitarbeitender) und Pensionsfonds (Pensionszahlungen und Rentnerverwaltung) optimiert.

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