- Der Arbeitgeber zahlt freiwillig bis zu 40 Euro pro Monat (maximal 480 Euro pro Jahr).
- Eingezahlt wird sechs Jahre, anschließend beginnt eine Ruhephase, die am 31.12. des siebten Jahres endet.
- Danach kann das Depot weiterlaufen oder ein neuer VL-Vertrag angeschlossen werden.
- Mit Abstrichen in den Zulagen ist sogar eine vorzeitige Kündigung möglich.
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Vermögenswirksame Leistungen
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Wer bekommt VL?
Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sollten bei ihren Arbeitgebern nach Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. In einigen Branchen ist die Zahlung von VL durch den Tarifvertrag garantiert. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch. Beteiligt sich der Chef nicht am Vermögensaufbau, bleibt die Eigeninitiative und die Möglichkeit, pro Monat selbst in einen Vertrag zu zahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Grenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage liegt.
Der Staat fördert das VL-Sparen mit bis zu 80 € im Jahr.
Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt, erhält nach sieben Jahren zusätzlich zu dem Gesparten vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage. Hierbei zählt nicht das Bruttoeinkommen des Einzelnen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Familien sollten darum prüfen, ob trotz eines hohen Bruttoeinkommens durch Freibeträge die Voraussetzungen der Arbeitnehmersparzulage erfüllt sind.
Im Zweifel hilft ein Steuerberater, die Frage zu beantworten. Bei Fondssparplänen liegt die staatliche Förderung zum Beispiel aktuell bei 20 Prozent einer jährlichen Anlagesumme von 400 Euro – also 80 Euro Zulage pro Jahr.
Nach sieben Jahren nicht automatisch das Ende.
Wer nach sieben Jahren das bis dahin ersparte Kapital nicht braucht und mit VL-Sparen weitermachen will, lässt seinen Arbeitgeber einfach weiter einzahlen. Bei Fidelity wird automatisch bei Fortführung dieser Zahlung ein weiterer, parallel laufender VL-Vertrag mit neuer Laufzeit eröffnet.
In drei Schritten zum VL-Sparplan
Haben Sie Anspruch auf VL?
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Suchen Sie sich einen Fonds aus
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Aktienanteil am Fondsvermögen mindestens 60 Prozent betragen muss. Bei dieser Anlageform ist mit Kursschwankungen zu rechnen. Dennoch bietet das Fondssparen im Vergleich zu den anderen geförderten Anlageformen langfristig die besten Renditechancen.
Wählen Sie in unserem Fondsfinder aus über 900 VL-fähigen Fonds & ETFs den richtigen für Ihren VL-Sparvertrag aus.
Eröffnen Sie ein VL-Depot
Um ein VL-Sparvertrag abzuschließen, eröffnen Sie bitte zuerst ein Fondsdepot bei uns.
Mit Ihren Login-Daten können Sie sich dann auf der Webseite der FIL Fondsbank einloggen und dort im Menü unter "Fonds-Transaktionen" den VL-Sparvertrag mit dem ausgewählten Fonds einrichten.
Im Nachgang erhalten Sie von uns automatisch ein Dokument „Antrag zur Überweisung von Vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitgeber“, welches Sie bitte an Ihren Arbeitgeber weiterreichen.
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Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen
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Mit einem Fondssparplan nutzen Sie attraktive Renditechancen und bleiben stets flexibel. Und das schon mit Sparraten ab 25 Euro monatlich. Sie können Ihren Sparbetrag anpassen, in einen anderen Fonds einzahlen oder eine Sparpause einlegen. Ihr Geld bleibt jederzeit verfügbar.
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