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Glossar
A
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Aktives Engagement – (auch Active Ownership) Eine Form der Interessenvertretung, bei der die Beteiligung und das Mitspracherecht der Aktionäre genutzt wird, um das Verhalten eines Unternehmens positiv hinsichtlich wünschenswerter ESG Standards zu beeinflussen. Dies kann durch den direkten Dialog mit Unternehmen, die Einreichung oder Miteinreichung von Aktionärsanträgen sowie die Stimmrechtsausübung erfolgen.
Ausschluss – Der Ausschluss eines Unternehmens aus dem Anlageuniversum eines Fonds oder einer Anlagestrategie führt dazu, dass die Wertpapiere dieses Unternehmens nicht mehr in einen Fonds oder Portfolio aufgenommen werden. Ein Beispiel dafür ist der Ausschluss von Unternehmen, die Streumunition herstellen. Ausschlüsse können auf verschiedenen Ebenen erfolgen (Branche, Produkt, Geschäftsaktivität, Einnahmequelle, Unternehmen, Rechtsordnungen, Länder).
B
-
Best-in-class – oder "Klassenbeste" - Bei diesem Investmentansatz such die Investmentgesellschaft ESG-Vorreiter, also diejenigen, die Nachhaltigkeitskriterien am besten erfüllen. Dabei können entweder Unternehmen ausgewählt werden, die im Vergleich zu ihren Mitbewerbern sehr gut abschneiden (z. B. Unternehmen mit dem niedrigsten Kohlenstoffausstoß/der höchsten Energieeffizienz), oder Unternehmen ausgeschlossen werden, die in dieser Hinsicht hinter ihren Mitbewerbern zurückbleiben.
Bottom-up Ansatz - Die Analyse einzelner Unternehmen ist wichtiger für die Investmententscheidung, als die Analyse der Gesamtwirtschaftlichen Kriterien oder der Branchenzugehörigkeit.
C
-
Climate Action 100+ – Eine Klimainitiative der Investmentbranche. Diese möchte sicherstellen, dass die weltweit größten Treibhausgasemittenten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Klimawandel aufzuhalten. Die Unterzeichner des Bündnisses arbeiten mit den Unternehmen zusammen, um Emissionen zu drosseln, die Unternehmensführung zu verbessern und die komplette Offenlegung von klimarelevanten Finanzdaten zu erreichen.
CO2-Zertifikat – Eine Genehmigung, die den Inhaber dazu berechtigt, eine Tonne Kohlendioxid oder die entsprechende Menge eines anderen Treibhausgases auszustoßen. Wenn der Inhaber diese Obergrenze überschreitet, muss er zusätzliche Zertifikate kaufen oder eine Geldstrafe zahlen. Wenn der Inhaber die Genehmigung nicht vollständig in Anspruch nimmt, kann er die Restmenge gewinnbringend verkaufen. So erhält der Inhaber einen Anreiz, seine Emissionen zu drosseln. Ziel ist es, die Anzahl der CO2-Zertifikate mit der Zeit zu reduzieren.
CO2-Bilanz – Ein Maß für die Gesamtmenge an Treibhausgasen - hauptsächlich Kohlendioxid -, die durch die Aktivitäten einer Person, eines Unternehmens oder einer anderen Organisation in die Atmosphäre gelangen.
CO2-Neutralität – Eine Netto-Null-CO2-Bilanz (keine Nettofreisetzung von Kohlendioxid oder anderen Treibhausgasen in die Atmosphäre) durch Kompensation oder völlige Vermeidung von Kohlenstoffemissionen.
CO2-Kompensation – Beseitigung oder Kompensation einer Kohlenstoffmenge, die durch eine bestimmte Aktivität freigesetzt wird. Dies kann durch den Kauf von CO2-Zertifikaten oder durch andere Maßnahmen wie das Pflanzen von Bäumen erfolgen.
CO2-Preis – Der Preis, den Verursacher für ihre CO2-Emissionen zahlen müssen. Dadurch sollen sie zu einer Reduzierung ihrer Emissionen veranlasst werden. Sie können diese Kosten auf zwei Arten begleichen: Entweder in Form einer CO2-Steuer oder indem sie eine Genehmigung über den Emissionsrechtehandel erwerben (siehe CO2-Zertifikat).
Corporate Governance – siehe Unternehmensführung
D
-
Dekarbonisierung - (auch Entkarbonisierung) bezeichnet die Umstellung einer Wirtschaftsweise, speziell der Energiewirtschaft, in Richtung eines niedrigeren Umsatzes von Kohlenstoff. Das Ziel ist auf Dauer die Schaffung einer kohlenstofffreien Wirtschaft im Rahmen der Energiewende.
E
-
Engagement auf Unternehmensebene - siehe Aktives Engagement
Erneuerbare Energie – Energie aus einer unerschöpflichen Quelle, wie z. B. Sonnen-, Wind- und Wasserkraft.
ESG – Ist eine Abkürzung für Environmental, Social Governance. Zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese Abkürzung hat sich etabliert, wenn allgemein von Nachhaltigkeit gesprochen wird. Der Begriff hat sich auch in der Finanzwelt etabliert, um zu beschreiben, wie ökologische und soziale Aspekte sowie die Art der Unternehmensführung bei Finanzdienstleistungen bewertet und berücksichtigt werden, zum Beispiel innerhalb des Investmentprozesses.
Bei dem Thema "Umwelt" sind dabei Aspekte wie Klimastrategie, Energiemanagement, Abwasser, Gebäudemanagement etc. von Bedeutung. "Soziales" umfasst unter anderem, wie Unternehmen im gesellschaftlichen Umfeld agieren, zum Beispiel als Arbeitgeber, als Auftraggeber (Stichwort Lieferketten). Beim Stichwort "Unternehmensführung" spielen Ethik und Richtlinien eine große Rolle, unter anderem bezüglich der Bekämpfung von Bestechung, Korruption und Betrug, wettbewerbswidrigen Praktiken, Compliance , Vielfältigkeit, Unabhängigkeit usw.ESG-Integration – Die systematische und explizite Einbeziehung wesentlicher ESG-Faktoren in die Investmentanalyse und die Anlageentscheidungen. ESG-Integration schließt für sich genommen keine Investitionen aus. Solche Strategien können in alle Unternehmen, Branchen oder Regionen investieren, solange die ESG-Risiken solcher Investitionen identifiziert und berücksichtigt werden.
Ethisches Investieren – Ein Investmentansatz, der Investitionen aufgrund von ethischen, wertbasierten oder religiösen Kriterien ausschließt, zum Beispiel Glücksspiel, Alkohol oder Schweinefleisch.
EU Green Deal - Der European Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission unter der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf Null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Der European Green Deal ist eine der sechs Prioritäten der Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen. Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden.
EU-Taxonomie - Die EU-Taxonomie ist ein wissenschaftlich fundiertes Instrument, das für Unternehmen und Anleger gleichermaßen Transparenz gewährleisten soll. Es dient dazu, dass Anleger von gleichen Grundlagen ausgehen können, wenn es um Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten geht. Darüber hinaus haben Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer eine Offenlegungspflicht.
F
G
-
Governance-Faktoren – Die Aspekte der Unternehmensführung, die von verantwortungsbewussten Investoren bei der Investmentanalyse berücksichtigt werden. So kann ein Unternehmen z. B. anhand seiner Richtlinien/seines Umgangs mit Bestechung und Korruption, der Vergütung seiner Führungskräfte, der Vielfalt und Struktur des Vorstands, der politischen Lobbyarbeit/Spenden und seiner Steuerstrategie bewertet werden.
Grüne Anleihe ("Green Bond") – Eine Anleihe, die für die Finanzierung von Klima- und Umweltprojekten bestimmt ist.
Greenblushing - Es wird durch fehlende Dokumentation und Kommunikation eines Unternehmens der Eindruck erweckt, dass ein Unternehmen nicht nachhaltig handelt
Greenwashing – Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens größere ökologische oder „grüne" Vorteile bieten, als dies tatsächlich der Fall ist.
Greasuries - Eine Wortkombination aus den Begriffen Green und US-Treasuries. Bezeichnet nachhaltige US-Anleihen.
H
I
-
Impact Investing - Der Begriff "Impact" steht für die Wirkung, die durch eine Investition erreicht wird. Das Impact Investing gehört zu den nachhaltigen Geldanlagen: Es geht dabei um Investitionen, die neben einer finanziellen Rendite auch eine positive, messbare soziale und ökologische Wirkung erzielen sollen. Dazu zählen soziale Anleihefonds, Private Impact Investing und SDG-Impact-Fonds.
J
K
-
Klimaneutral - (auch CO2-Neutral) Bei einer klimaneutral produzierten Ware wird das Kohlenstoffdioxid, das bei der Herstellung emittiert wurde, an anderer Stelle kompensiert. Die gesamte CO2-Bilanz des Produktes ist dann schließlich ausgeglichen, sprich: neutral. Der Ausgleich der entstandenen CO2-Emissionen erfolgt in der Regel durch Zahlungen an Organisationen, die Wälder aufforsten. Denn Pflanzen – und vor allem Bäume – fischen CO2 aus der Luft und können damit einen ernstzunehmenden Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten.
Klimarisiken – Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die Auswirkungen auf Unternehmen, Industriezweige und Volkswirtschaften haben können. Neben physischen Risiken gehören dazu auch potenzielle regulatorische Maßnahmen, Rechtsstreitigkeiten sowie Wettbewerbs- und Reputationsrisiken, die mit dem Klimawandel einhergehen können.
Klimawandel – Der Begriff wird allgemein dafür verwendet, um erhebliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Veränderungen der Klimamessgrößen zu beschreiben. Dazu gehören beispielsweise Temperatur, Niederschlag oder Wind.
L
M
-
Mindestausschluss - Das Verbändekonzept definiert, dass nur ein Produkt, dass folgende Mindestausschlüsse berücksichtigt als nachhaltig in der Klasse E (ESG) oder I (Impact) gelten kann:
• Rüstungsgüter >10%
• Tabakproduktion >5%
• Kohle >30%
Sowie schwere Verstöße eines Unternehmens gegen den UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
• Schutz der internationalen Menschenrechte
• Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
• Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
• Beseitigung von Zwangsarbeit
• Abschaffung der Kinderarbeit
• Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
• Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
• Förderung größeren Umweltbewusstseins
• Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
• Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Bei Staatsemittenten:
• Unzureichende Bewertung nach dem Freedom House Index
Moderne Sklaverei – Von moderner Sklaverei spricht man, wenn ein Mensch zum Zweck der Ausbeutung unter der Kontrolle einer anderen Person steht. Diese Person setzt Gewalt, Nötigung, Missbrauch, Täuschung oder andere Mittel ein, um den Menschen unter seiner Kontrolle zu halten.
MSCI-Rating - Dieses Rating soll die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber langfristigen, branchenrelevanten Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) messen. Wir verwenden eine regelbasierte Methodik, um Branchenführer und Nachzügler anhand ihrer Exposition gegenüber ESG-Risiken zu identifizieren und um festzustellen, wie gut sie diese Risiken im Vergleich zu anderen Unternehmen managen. Unsere ESG-Ratings reichen von führend (AAA, AA) über durchschnittlich (A, BBB, BB) bis hin zu rückständig (B, CCC). Wir bewerten auch Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, Kredite, Investmentfonds, ETFs und Länder.
N
-
Nachhaltigkeitsfokus – Investmentansätze, die Investitionen davon abhängig machen, ob sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und/oder spezifische und messbare Nachhaltigkeitsergebnisse liefern. Hierzu zählen zum Beispiel "Thematischer Nachhaltigkeitsfokus" und Best-in-Class – oder "Klassenbeste".
Negatives Screening – Ein Ansatz, bei dem Unternehmen aufgrund ihrer Verstrickung in unerwünschte Aktivitäten gezielt ausgeschlossen werden.
Netto-Null - Firmen vermindern ihre Treibhausgasemissionen entsprechend des 1,5°-Ziels. Zusätzlich müssen die verbleibenden Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.
Normbasierte Ausschlüsse – Ein Ansatz, der Investitionen aufgrund der Nichteinhaltung internationaler Verhaltensstandards, z. B. der UN-Menschenrechtserklärung, ausschließt.
O
-
OffVO - EU-Offenlegungsverordnung - Die am 10. März 2021 in Kraft getretene EU-Offenlegungsverordnung (OffVO) soll Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeit von Fonds schaffen und regelt Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister und ihre Produkte.
P
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Pariser Abkommen – Der internationale Vertrag ist im November 2016 in Kraft getreten. Die Vereinbarung sieht vor, den globalen Temperaturanstieg gegenüber vorindustriellen Werten in diesem Jahrhundert auf unter 2°C, idealerweise auf unter 1,5°C, zu begrenzen.
Positives Screening – Ein Ansatz, der Unternehmen speziell nach ihrer Beteiligung an nutzbringenden Aktivitäten filtert.
Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) – Eine von den Vereinten Nationen unterstützte Initiative, die als weltweit führender Verfechter von verantwortungsvollen Investitionen gilt. Sie regt Investoren dazu an, durch verantwortungsvolle Investitionen die Rendite zu steigern und die Risiken besser zu managen. Dafür wurden einige freiwillige und erstrebenswerte Anlageprinzipien erstellt, die von allen Unterzeichnern befolgt werden müssen.
Private Impact Investing – Direktinvestitionen in nicht börsennotierte Projekte, Unternehmen oder Initiativen, die neben einer finanziellen Rendite eine positive, messbare soziale und ökologische Wirkung beabsichtigen, zum Beispiel die Erfüllung eines oder mehrerer der nachhaltigen Entwicklungsziele der UN (ein „SDG-Fonds").
Q
R
S
-
Saubere Energie – Energie, die aus einer umweltfreundlichen Quelle stammt, wie z. B. Solar-, Wind- und Wasserkraft.
Scope 1 2 3 - Die Einteilung von Emissionen in drei Scopes bzw. Bereiche wird von Unternehmen genutzt, um einen Überblick über die Quellen der Treibhausgase, Ermittlung der Entstehungsquellen sowie Maßnahmen zur Reduktion zu bekommen.
Screening – Ein Ansatz, der Unternehmen speziell nach ihrer Beteiligung an nutzbringenden (positiven) oder unerwünschten (negativen) Aktivitäten filtert.
SDG Impact Funds – Fonds, deren Wirkung anhand der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) gemessen wird. Dies kann z. B. durch börsennotierte Aktien, durch soziale Anleihefonds oder Private Impact Investing erreicht werden.
SFDR - siehe "Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor"
Sündenaktien oder -branchen – Unternehmen oder komplette Industriezweige, die in unethische oder unmoralische Aktivitäten verwickelt sind. Häufige Beispiele sind Unternehmen aus den Bereichen Rüstung, Tabak, Alkohol, Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltung.
Sozialanleihen – Zweckgebundene Anleihen zur Finanzierung von gemeinnützigen Projekten.
Soziale Faktoren – Soziale Themen, die von verantwortungsbewussten Investoren bei der Investmentanalyse berücksichtigt werden. So kann ein Unternehmen z. B. anhand seiner Richtlinien/ seines Umgangs mit Menschenrechten, moderner Sklaverei, Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterbeziehungen, aber auch anhand des Umgangs mit Daten bewertet werden.
Sozialverantwortliches Investieren (Socially Responsible Investment, SRI) – Ein weiterer Begriff für verantwortungsbewusste, nachhaltige oder grüne Investitionen, bei denen ESG-Faktoren und Werte in den Investmentprozess integriert werden.
Stewardship – Die verantwortungsvolle Allokation, Verwaltung und Überwachung von Kapital zur langfristigen Wertschöpfung für Kunden und Anspruchsberechtigte, um einen nachhaltigen Nutzen für die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaftzu erzeugen. Üblicherweise wird die Macht der Aktionäre genutzt, um das Verhalten der Unternehmen unter Berücksichtigung umfassender ESG-Richtlinien zu beeinflussen. Dies kann durch direktes Engagement, die Einreichung oder Miteinreichung von Aktionärsanträgen sowie die Stimmrechtsausübung erfolgen.
T
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Thematisches nachhaltiges Investieren – Ein Ansatz mit „Nachhaltigkeitsfokus", bei dem Investitionen anhand eines oder mehrerer Nachhaltigkeitsthemen ausgewählt werden, z. B. Eindämmung des Klimawandels, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Nachhaltigkeitslösungen und Ansätze, die sich auf eines oder mehrere der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beziehen.
Treibhausgas-Protokoll - (engl. Greenhouse Gas Protocol) hilft Unternehmen und zunehmend auch öffentlichen Bereichen ihre Treibhausgasemissionen komplett zu erfassen und zu dokumentieren. Die Emissionen werden dabei in 15 Kategorien unterteilt. Siehe auch Scope 1,2 und 3.
U
-
Umweltfaktoren – Die Umweltthemen, die bei der Investmentanalyse berücksichtigt werden. Dazu zählen: der Klimawandel, die Verknappung von Ressourcen, Abfall, Umweltverschmutzung, Biodiversität, und die Abholzung von Wäldern.
UN Global Compact - Der englische Name für einen weltweiten Pakt (deutsch: Globaler Pakt der Vereinten Nationen), der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten.
Weltweit 12.765 Unterzeichner aus 160 Teilnehmer-Ländern verpflichten sich zu den zehn Prinzipien des Global Compact, davon etwa 10.000 Unternehmen. Da der Global Compact ein Zusammenschluss verschiedener Interessensgruppen ist, beteiligen sich neben Unternehmen auch Zivilgesellschaft, Forschungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kommunen.UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) – 17 hochrangige Ziele der Vereinten Nationen, die die Grundlage für eine bessere und nachhaltigere Zukunft für alle Menschen bilden. Diese Ziele sollen bis 2030 erreicht werden:
1 – Keine Armut: Armut in jeder Form und überall beenden.
2 – Kein Hunger: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit (Verfügbarkeit von Nahrung und den Zugang zu Lebensmitteln) und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
3 – Gesundheit und Wohlergehen: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.
4 – Hochwertige Bildung: Inklusive und hochwertige Bildung für alle gewährleisten und lebenslanges Lernen fördern.
5 – Geschlechtergleichheit: Gleichstellung der Geschlechter erreichen und alle Frauen und Mädchen stärken.
6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen: Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen für alle gewährleisten.
7 – Bezahlbare und saubere Energie: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie sicherstellen.
8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.
9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur: Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, eine nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen vorantreiben.
10 – Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit innerhalb und zwischen Staaten verringern.
11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.
12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen.
13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
14 – Leben unter Wasser: Die Ozeane, Meere und Meeresressourcen erhalten und nachhaltig nutzen.
15 – Leben an Land: Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Verlust der Biodiversität aufhalten.
16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Gerechte, friedliche und inklusive Gesellschaften fördern.
17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben.
Unternehmensführung - Die Richtlinien, Methoden und Prozesse, die zum Einsatz kommen, um ein Unternehmen zu leiten und zu führen. Den größten Einfluss auf die Unternehmensführung hat der Vorstand eines Unternehmens. Eine gute Unternehmensführung zeichnet sich zum Beispiel durch Transparenz, Anti-Korruptions-, Anti-Diskriminierungsrichtlinien usw. aus.
V
-
Verantwortungsbewusstes Investieren – Wird häufig synonym verwendet, um verschiedene ESG-Anlagestrategien zu beschreiben. Dazu gehören z. B. ethisches Investieren, ausschlussbasiertes Investieren, Impact Investing, sozialverantwortliches Investieren und ESG-Integration.
Veräußerung – Der Verkauf von Unternehmensanteilen aufgrund von ESG-Bedenken. Dies gilt oft als die ultimative Strafe der Aktionäre, wenn sich die Geschäftsführung nicht durch anderweitige Maßnahmen (z. B. Engagement) zu einer Verbesserung ihrer ESG-Bilanz bewegen lässt.
Verbändekonzept - Da die regulatorische Vorgaben momentan keine „harten“ Kriterien zur Bestimmung der Nachhaltigkeit eines Produktes enthalten, haben der Verband der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) sowie der Deutsche Derivate Verband (DDV) ein einheitliches Konzept zur Nachhaltigkeitsprodukten erarbeitet. Dieses Konzept vereinbart einen gemeinsamen Mindeststandard bei der Einordnung von Anlageprodukten hinsichtlich Nachhaltigkeit: zum Beispiel Mindestausschlüsse . Weiterhin werden 4 Typen von Produkten definiert: (1) Non-ESG, (2) Basic, (3) ESG und (4) ESG-Impact. Nur Produkte der letzten beiden Kategorien (3&4) sind als Nachhaltige Produkte definiert.
(1) Non-Basic = Über das Produkt gibt es keine Angaben oder es ist als nicht nachhaltig deklariert.
(2) Basic = Das Produkt berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte und der Produkthersteller berücksichtigt den anerkannten Branchenstandard.
(3) ESG = Das Produkt hat eine klar formulierte ESG- Strategie und setzt Mindestausschlüsse um. Zusätzlich berücksichtigt der Produkthersteller den anerkannten Branchenstandard.
(4) ESG -Impact: Das Produkt ist eine wirkungsorientierte Anlage und setzt Mindestausschlüsse um. Zusätzlich berücksichtigt der Produkthersteller den anerkannten Branchenstandard
Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz „SFDR“) - Am 10. März 2021 in Kraft getreten. Die Verordnung ist die erste von vielen regulatorischen Initiativen, die aus dem EU-Aktionsplan 2018 zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" hervorgehen. Sie zielt darauf ab, die Pflichten von Finanzinstituten hinsichtlich der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Anlageentscheidungen zu klären und gleichzeitig die Transparenz zu fördern.
Die Verordnung umfasst ein breites Spektrum an Anforderungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Wichtig ist, dass keine spezifischen Ansätze für nachhaltiges Investieren vorgeschrieben werden. Die Verordnung legt jedoch die Messlatte für Vermögensverwalter höher, die nachhaltige oder "Impact Investing"-Produkte anbieten.
Anlegern soll die Verordnung ermöglichen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele (ESG) verschiedener Finanzprodukte zu vergleichen sowie Risiken und Chancen von nachhaltigen Investments zu verstehen.
Die Verordnung schreibt verschiedene neue nachhaltigkeitsbezogene Angaben in der vorvertraglichen, turnusmäßigen und Website-Dokumentation vor. Die SFDR teilt Finanzprodukte grundsätzlich in drei Kategorien ein:Artikel 6: Produkte, die Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Investmentansatz berücksichtigen.
Artikel 8: Produkte, die eine ESG-Integration bei ihrem Investmentansatz verfolgen und darüber hinaus umweltbezogene und/oder soziale Merkmale in ihrem Prozess verbindlich berücksichtigen.
Artikel 9: Produkte, die einen ESG-Integrationsansatz aufweisen, verbindliche umweltbezogene und/oder soziale Merkmale haben sowie ein klares nachhaltiges Anlageziel verfolgen.
W
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Wertbasiertes Investieren – ein Investmentansatz, der Investitionen aufgrund von ethischen, wertbasierten oder religiösen Kriterien ausschließt, zum Beispiel Glücksspiel, Alkohol oder Schweinefleisch.
Wirkungsorientieres Investieren - siehe Impact Investing
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Z
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